Balkonsolar: Es ist viel einfacher!


Die Aussage, die Nutzung einer sogenannten Schuko-Steckdose sei beim Anschluss einer Balkon-PV Anlage „gesetzlich nicht erlaubt“ ist definitiv unzutreffend. Der VDE empfiehlt die Duldung von Schuko-Steckdosen und auch der Leiter der Bundesnetzagentur hat vor geraumer Zeit geäußert, gegen die Verwendung einer solchen Steckdose sei nichts einzuwenden. Auch halten wir es für überflüssig, dass in jedem Fall ein Fachunternehmen vor dem Anschluss des Geräts „die Elektroinstallation in der Wohnung“ überprüft. Marode Elektroinstallationen sollten auf jeden Fall instand gesetzt werden – unabhängig von einem geplanten Anschluss einer Balkon-PV-Anlage. Der Anschluss eines solchen Gerätes unterscheidet sich nicht nennenswert vom Anschluss anderer Elektrogeräte wie Fön oder Elektrogrill, die eine deutlich über 600 W liegende Leistung haben können.
Beide Aspekte (Installation einer speziellen „Wieland“-Steckdose bzw. ein Festanschluss, Überprüfung der Elektroinstallation) erfordern den in der Regel überflüssigen und kostenintensiven Einsatz eines Fachbetriebs. Die Bereitschaft möglicher Betreiber, ein PV-Gerät der genannten Art zu installieren, dürfte dadurch kaum gefördert werden.
Weitere Informationen: https://energie-ag.1megawatt.de/

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