„Macht Dortmund zur Fahrradstadt!“ – 2500 Dortmunder Radfahrer*innen bei der Demo auf der Autobahn am 5. Juni

Was für ein Riesenerfolg für „Aufbruch Fahrrad“ und alle für die Verkehrswende engagierten Bürger*innen unserer Stadt. Das hat es in Dortmund noch nie gegeben. 2500 Radfahrer*innen auf der für die Demo für schnelleren Ausbau der Radschnellwege teils gesperrten B 1 und B 54.

Konkret geht es den Initiativen, die zum Großteil Mitglieder des Klimabündnisses sind, darum, dass der Radschnellweg Ruhr bis 2025 fertig wird. Die Stadt Dortmund hat gerade erst mit dem Bau begonnen und schon angekündigt, dass ihr Abschnitt von 24 Kilometern nicht vor 2030 abgeschlossen sein wird.

Mehr Tempo beim Bau von Radschnellwegen gefordert

„Eine gut trainerte Weinbergschnecke braucht zwei Jahre für die Strecke, wenn die Stadt Dortmund für den Bau zweieinhalb mal so lang brauchen würde, wäre das ok, aber nicht bis 2030 und dann noch als Provisorium,“ kritisiert Peter Fricke von der Initiative Aufbruch Fahrrad vor der Presse, u.a. der Tagesschau. Die berichtet außerdem von 24 weiteren Fahrraddemos in NRW an diesem ersten Juni-Wochenende. Es ist mächtig Druck unter dem Kessel. Das hat es in der Geschichte Dortmunds so noch nie gegeben. JETZT ist die Chance zur Verkehrswende da! JETZT ist Dortmund gefordert, zu liefern!

Weitere viele Berichte und der Ausschnitt aus der „Tagesschau“ hier: https://velocityruhr.net/blog/2021/06/06/tausende-demonstrieren-fuer-besseren-radverkehr-in-dortmund/

Neue Studie: 100% Erneuerbare Energien bis 2030 in Deutschland möglich

Pressemitteilung zum Download

28.05.2021 – Berlin | Innerhalb von nur zehn Jahren kann Deutschland flächendeckend auf eine Energieversorgung umgestellt werden, die vollständig auf Erneuerbaren Energien beruht. Die aktuelle Studie der Energy Watch Group (EWG) zeigt, dass Deutschland bereits bis 2030 vollständig, zuverlässig und wirtschaftlich mit Energie versorgt werden kann und dabei sogar über ein ökonomisch vorteilhafteres Energiesystem verfügt.

Umweltverbände fordern Ende der Blockade gegen Pop-up-Radwege

Pressemitteilung von DUH, ADFC, BUND, VCD

Mehr Tempo bei der Verkehrswende nötig

OB Westphal muss Tempo-30-Ankündigung muss nun schnell umsetzen

Die Stadt Dortmund hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf die Einrichtung von Pop-up- Radwegen in Dortmund abgelehnt. Die Umwelt- und Verkehrsverbände DUH, ADFC, BUND und VCD sehen die Ablehnung als eine „vertane Chance“. Positiv hingegen sei, dass OB Thomas Westphal in seinem Antwortschreiben zugleich die Ausweitung von Tempo 30 in Dortmund angekündigt hat – auch auf weiteren Hauptverkehrsstraßen. „Wir nehmen den OB hier gern beim Wort“, so der VCD- Vorsitzende Lorenz Redicker, der dabei auch die Unterstützung der Umweltverbände anbot. „Tempo 30 mindert Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen und es ist enorm wichtig für die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und zu Fuß Gehenden“, ergänzt Thomas Quittek vom BUND.
Die DUH hatte in ihrem Antrag vom 28.01.2021 neben der Umwidmung von Straßenflächen in provisorische Rad- und Fußverkehrsflächen eine Ausweitung von Tempo 30 auf das gesamte Nebenstraßennetz gefordert.

Die Ablehnung von Pop-up-Radwegen stößt bei den Umweltverbänden auf wenig Verständnis. „Mit den provisorischen Radwegen hätte die Stadtverwaltung die Umwidmung von Auto- in Radspuren ausprobieren können – diese Chance ist jetzt vertan.
Wir warten in Dortmund schon viel zu lang auf …

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Erste Kommentare zum Sensations-Urteil des BVerfG (Artikel s. unten)

Auf der Seite von greenpeace eine erste Einschätzung einer Rechtsanwaltskanzlei: hier

Krautreporter haben ein Interview mit der Juristin Anna-Julia Saiger, die erklärt, warum das Urteil so wichtig ist: https://mailchi.mp/krautreporter/das-klima-urteil-von-karlsruhe-verstehen?e=ae541a2d17

 

Eine kritische Sicht auf der Seite der pv-magazine:

„Das Bundesverfassungsgericht hat den Klimaschutz als Thema des Grundgesetzes bekräftigt. Das ist gut und angebracht. Es wählt jedoch einen seltsamen Gedankengang. Um den Schutz des Klimas geht es nur indirekt. Im Vordergrund steht der Schutz von Freiheitsrechten, von denen zu erwarten ist, dass sie durch Klimaschutzmaßnahmen eingeschränkt werden.“