Der Versuch des Flughafens, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberverwaltungsgericht Münster erlassenen Urteils vom Januar 2022 zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) hat die Beschwerde des Flughafens als unbegründet verworfen.
Somit gelten wieder die alten Betriebszeiten, wonach Landungen und Starts nur zwischen 06:00 bis 22:00 Uhr abgewickelt werden dürfen und im Ausnahmefall max. 16 verspätete Landungen im Monat bis 23:00 Uhr dem Flughafen zugestanden werden. Somit bleibt es beim großen Erfolg der „Schutzgemeinschaft Fluglärm“ (SGF), die das Nachtflugverbot auf rechtlichem Weg durchsetzen konnte.